15 004 070-078 und 081; zu den Vorbringen bezüglich der Vorwürfe der Misswirtschaft, der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, der Unterlassung der Buchführung und der Gläubigerbevorzugung siehe sogleich E. IV.5.6 und IV.5.7). Daneben ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich der dem Beschuldigten vorgeworfenen ungetreuen Geschäftsbesorgungen zum Nachteil der H._____