Im Wesentlichen führte sie aus, es erschliesse sich nicht, inwiefern durch die Vornahme von Rückstellungen bei der H.________ Schulden vorgetäuscht oder vorgetäuschte Forderungen anerkannt worden sein sollen, zumal die Beschwerdeführerin im Konkurs der H.________ selbst Forderungen eingegeben habe. Der Beschwerdeführerin war es demnach auch diesbezüglich möglich, die Teileinstellungsverfügung sachgerecht anzufechten.