Ob die Nachbegründung rechtlich richtig ist, wird Gegenstand der materiellen Prüfung sein (E. IV.8.6). Die Gehörsverletzung ist aber im Dispositiv festzuhalten und bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen zu berücksichtigen. 5.4.5 Zu den Gründen, weshalb das Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung auch betreffend den Vorwurf der Verrechnung der von der Beschwerdeführerin geleisteten Mietkaution mit Mietzinsforderungen eingestellt wurde, äussert sich die Staatsanwaltschaft auch in der oberinstanzlich Stellungnahme nicht, sodass eine Heilung der Gehörsverletzung im Beschwerdeverfahren (dazu E. IV.5.4.3) nicht möglich ist.