Die Höhe der dem Beschuldigten zugesprochenen Entschädigung ist im Übrigen Gegenstand des Beschwerdeverfahrens BK 24 193. 3.9 Auf die frist- und unter Vorbehalt des Vorstehenden (E. IV.3.7 und IV.3.8) auch formgerechte Beschwerde der Beschwerdeführerin ist nach dem Gesagten soweit einzutreten, wie sie die Einstellung des Strafverfahrens wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Bonuszahlung und der Miete des I.________ und wegen betrügerischen Konkurses und Misswirtschaft, alles angeblich zu ihrem Nachteil begangen, anficht