_ schlechter gestellt sei, als wenn der Covid-19-Kredit nicht bezogen worden wäre (S. 6 und 7 der Replik). Inwiefern sie durch die beanzeigten Delikte (Betrug, evtl. Widerhandlung gegen die Covid-19-Solidarbürgschaftsverord- nung und Urkundenfälschung) im Zusammenhang Covid-19-Kredit unmittelbar in ihren eigenen (vermögensrechtlichen) Interessen betroffen sein soll, legt sie indes nicht dar. 3.5.3 Soweit die Beschwerdeführerin in der Beschwerde Ausführungen zur Rolle von L.________ im Zusammenhang mit der Beantragung des Covid-19-Kredits der H.__