___, F.________ und G.________ dem Beschuldigten vor, sich der Verleumdung, evtl. der üblen Nachrede, evtl. des unlauteren Wettbewerbs zu ihrem Nachteil schuldig gemacht zu haben, in dem er E.________, F.________ und G.________ (bzw. deren Familie) wiederholt der strafbaren Handlungen in der Türkei bzw. der Geldwäscherei bezichtigt haben soll (Akten W 20 249, pag. 04 001 019-020 und 127-129). Wie erwähnt (E. II.1.1), wurde in der Folge ein Strafverfahren wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede, evtl. unlauteren Wettbewerbs zum Nachteil der Beschwerdeführerin gegen den Beschuldigten eröffnet (Akten W 20 249, pag. 01 001 002).