3.3.5 Wenn die Beschwerdeführerin die Einstellung des Strafverfahrens wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit der Miete des I.________ zu ihrem eigenen Nachteil anficht, ist sie als Trägerin des angeblich geschädigten Vermögens durch die angefochtene Verfügung unmittelbar in ihren rechtlich geschützten Interessen betroffen. Gleiches gilt, wenn sie sinngemäss vorbringt, die Urkundenfälschung sei Bestandteil der beanzeigten ungetreuen Geschäftsbesorgung betreffend die Miete des I.__