397 Abs. 2 und 3 StPO). Mithin ist die Möglichkeit, abgelehnte Beweisanträge im Rahmen der Beschwerde gegen die (Teil-)Einstellungsverfügung geltend zu machen, jener der Wiederholung abgelehnter Beweisanträge im erstinstanzlichen Hauptverfahren i.S.v. Art. 394 Bst. b StPO gleichwertig (Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 209 vom 22. November 2023 E. 2.2.1 und