Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 10. Mai 2024 zwei separate Beschwerden bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Im Rahmen der Beschwerde gegen die Verfügung betreffend Ablehnung der gestellten Beweisanträge beantragte die Beschwerdeführerin was folgt: 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 2. Mai 2024 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin anzuweisen, die Beweisanträge gemäss Eingabe der Beschwerdeführerin vom 16. April 2024 gutzuheissen.