2 zum Nachteil der J.________, begangen im März 2020 als Präsident des Verwaltungsrates (Beschuldigter) bzw. als Verwaltungsrätin (L.________) der H.________, ermittelt wurde. Darüber hinaus wurde gegen den Beschuldigten faktisch auch wegen betrügerischen Konkurses und Misswirtschaft im Zusammenhang mit dem Konkurs der H.________ ermittelt.