Mit Verfügung vom 30. April 2024 beschlagnahmte sie den Personenwagen Mercedes Benz CLS 63 AMG (Chassis-Nr. E.________). Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit persönlicher Eingabe vom 6. Mai 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung am 10. Mai 2024 ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft und der beschwerten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme.