Ziffer 1: Die der Gesuchstellerin mit Entscheid des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 3. August 2022 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 700.00 werden bis zum 30. Juni 2025 gestundet. Weitergehend wird das Kostenerlassgesuch abgewiesen. Ziffern 2 – 4: [aufgehoben] 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Entschädigung wird keine gesprochen.