Vor diesem Hintergrund hat das Regionalgericht das Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten zu Recht abgewiesen. Eine Stundung, welche von der Beschwerdeführerin ebenfalls beantragt worden war, ist bei dieser Ausgangslage aber angezeigt, weshalb die Beschwerde insoweit gutzuheissen und der Entscheid des Regionalgerichts vom 25. April 2024 auch insofern aufzuheben ist, als für die Verfahrenskosten von CHF 700.00 einzig eine Ratenzahlung gewährt worden ist. 4.4 Gemäss Art.