2024. 3.3 Die Beschwerdekammer hat mit Beschluss BK 23 299 vom 25. Juli 2023 zudem bereits entschieden, dass der Beschwerdeführerin die mit Beschluss BK 22 339+340 vom 23. Februar 2023 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 600.00 bis am 31. Dezember 2024 gestundet werden, weshalb darauf verzichtet wird, die Beschwerde insofern als Gesuch um Kostenerlass oder Stundung entgegenzunehmen (aktuell besteht aufgrund der laufenden Stundung kein Rechtsschutzinteresse). Die Beschwerdeführerin kann nach Ablauf der Stundungsfrist bei der Beschwerdekammer erneut ein Gesuch um Kostenerlass oder Stundung stellen.