Das Regionalgericht hat in seiner Verfügung vom 25. April 2024 über den Erlass der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'300.00 entschieden. Diese setzen sich zusammen aus den Verfahrenskosten von CHF 700.00, welche der Beschwerdeführerin mit Entscheid des Regionalgerichts vom 3. August 2022 auferlegt worden waren, sowie den Verfahrenskosten von CHF 600.00, welche die Beschwerdeführerin gemäss Beschluss der Beschwerdekammer vom 23. Februar 2023 (BK 22 339) zu bezahlen hat (vgl. dazu Rechnung des Regionalgerichts vom 13. Juli 2023 «Emoluments 2e instance» sowie E-Mail des Regionalgerichts vom 29. Mai 2024,