Berner Jura-Seeland vom 13. Juli 2023 (900235427) im Verfahren PEN 21 351. Der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) teilte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 3. Mai 2024 mit, dass es unklar bleibe, ob sie gegen die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) vom 25. April 2024 Beschwerde erheben wolle, da sie ihre Eingabe als Gesuch betitle und der Beschwerdewille nicht offensichtlich sei.