9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Auf den Antrag auf Suspendierung von Staatsanwalt B.________ wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Es wird keine Entschädigung gesprochen.