Im Schreiben vom 12. Dezember 2023 wurde aufgezeigt, dass der Beschwerdeführer seit dem Jahr 2013 bei der Staatsanwaltschaft 134 Anzeigen eingereicht hat, davon 26 Anzeigen im Jahr 2023, und dass diese praktisch alle mittels einer Nichtanhandnahmeverfügung erledigt wurden. Oftmals sei nicht klar gewesen, welcher Sachverhalt strafrechtlich relevant sein solle oder es seien Amtspersonen angezeigt worden, mit deren Amtshandlungen der Beschwerdeführer nicht einverstanden gewesen sei, die jedoch nur ihren Amtspflichten nachgegangen seien und dadurch einen Rechtfertigungsgrund für ihr Tun gehabt hätten.