Bezüglich der Unterschrift auf dem Zahlungsbefehl ergeben sich auch hier keine Hinweise darauf, dass der Zahlungsbefehl nicht von einem zu Unterzeichnung befugten Mitarbeitenden des Betreibungsamts Bern-Mittelland ausgestellt worden wäre. Die mit einem charakteristischen Schriftzug gehaltene Unterschrift ist als solche erkennbar und lässt sich einer bestimmten Person zuordnen. Zusammenfassend liegen keine belegbaren Anhaltspunkte für eine Urkundenfälschung vor und das Verfahren wird nicht an die Hand genommen. […]