Salvatorisch: die beiden Rückgriffe seien aufzuheben. 4) Ich verlange für meine Schreibarbeit und die damit verbundenen Umtriebe Franken 2000.- , pro aufgehobene Nicht-Anhandnahme. Wird nur der Rückgriff aufgehoben, Franken 500.- pro aufgehobenen Rückgriff. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 22. Mai 2024 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.