Fälschungsabsichten und persönliche Bereicherungen unterstelle. Seine Behauptungen würden dem Tatbestand von Art. 303 StGB nahe kommen und seien offensichtlich ungeprüft und grobfahrlässig. So habe man ihm bereits mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 in Aussicht gestellt, bei künftigen ähnlichen Anzeigen die Verfahrenskosten aufzuerlegen. 7.3 Auch der von der Staatsanwaltschaft verfügte Rückgriff auf den Beschwerdeführer ist rechtens. Zur Begründung kann vorab auf die diesbezüglichen, einlässlichen Erwägungen der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung verwiesen werden (vgl. E.7.2 hiervor).