Vielmehr findet ein Datenaustausch innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe (den Teilnehmenden am eSchKG- Verbund) in vorgängig definierter Form mithilfe von Standard-Schnittstellen statt. Die Daten werden dabei verschlüsselt und durch ein digitales Zertifikat signiert übermittelt (zum Ganzen vgl. Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 399 vom 4. März 2024 E. 4.2 und BK 23 434 vom 24. April 2024 E. 5.1.1). Es trifft zu, dass der sedex-Client für die Übertragung von Nachtrichten von und zum sedex-Server zuständig ist.