deren Mitglieder oder Angestellte einen Straftatbestand etwa des StGB erfüllt resp. sich nicht gesetzmässig verhalten haben sollen. 6.2 Soweit der Beschwerdeführer zum wiederholten Male vorbringt, dass im fraglichen Betreibungsverfahren kein rechtsgültiges Betreibungsbegehren vorliegt, kann unter anderem auf den Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 434 vom 24. April 2024 verwiesen werden.