1. Mit Verfügung vom 25. April 2024 nahm der Leitende Staatsanwalt B.________ der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen unbekannte Täterschaft initiierte Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Verletzung des Amtsgeheimnisses, unbefugter Datenbeschaffung und Verleumdung nicht an die Hand. Zudem wurde verfügt, dass der Kanton die Verfahrenskosten trägt. Für die vom Kanton getragenen Verfahrenskosten wurde auf den Beschwerdeführer in der Höhe von CHF 200.00 Rückgriff genommen.