1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 5. Für das Beschwerde- und das Ausstandsverfahren werden keine Entschädigungen gesprochen.