Der Beschwerdeführer wurde bereits mit Schreiben vom 12. Dezember 2023 von der Staatsanwaltschaft unter eingehender Erläuterung der konkreten Sachlage darauf hingewiesen, dass sie sich vorbehalte, ihm in Zukunft die Verfahrenskosten oder einen Teil davon aufzuerlegen, sollte er weiterhin Anzeigen einreichen, bei denen er bei sorgfältigem Verhalten leicht hätte erkennen können, dass seine Anzeige nicht zu einem Strafverfahren führt. Im Schreiben vom 12. Dezember 2023 wurde aufgezeigt, dass der Beschwerdeführer seit dem Jahr 2013 bei der Staatsanwaltschaft 134 Anzeigen ein-