Er hätte sich auch versichern können, aus welchen Gründen und in wieweit die Post befugterweise zu diesem Betreibungsregisterauszug über C.________ gekommen ist, bevor er Personen strafbarer Handlungen bezichtigt. Indem er die Anzeige trotzdem erstattete, handelte er zumindest fahrlässig. Für die vom Kanton getragenen Verfahrenskosten wird dementsprechend auf B.________ in der Höhe von CHF 200.00 Rückgriff genommen.