__ bereits in diversen Nichtanhandnahmeverfügungen erläutert, insbesondere auch im Zusammenhang mit seinen Anzeigen gegen Angestellte des Betreibungsamtes und betreffend eSchKG. Er hätte demnach wissen müssen bzw. leicht erkennen können, dass durch den angezeigten Sachverhalt kein Straftatbestand erfüllt ist. Konkret hätte er sich vor Erstattung einer Strafanzeige bei C.________ erkundigen können, wie, unter welchen Umständen sie den digitalen Betreibungsregisterauszug (Original) erhalten hat. Er hätte sich auch versichern können, aus welchen Gründen und in wieweit die Post befugterweise zu diesem Betreibungsregisterauszug über C.___