2 2.2 Mit Schreiben vom 19. Januar 2024 erhob der Beschwerdeführer gegen unbekannte Täterschaft Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses, unbefugter Datenbeschaffung, Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung. Er brachte zusammengefasst vor, seine Bekannte C.________ habe ihn gebeten, ihren Betreibungsregisterauszug auszudrucken, da sie weder einen Computer noch einen Drucker habe. C.________ habe einen (digitalen) Betreibungsregisterauszug erhalten, welcher an die «D.______