1. Mit Verfügung vom 23. April 2024 nahm der Leitende Staatsanwalt A.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen unbekannte Täterschaft initiierte Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses, unbefugter Datenbeschaffung, Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung nicht an die Hand (Ziff. 1). Der Beschwerdeführer wurde als Privatkläger aus dem Verfahren gewiesen (Ziff. 2). Weiter wurde verfügt, dass der Kanton die Verfahrenskosten trage (Ziff. 3).