Er könne es auch lassen» [Telefonnotiz mit dem Sozialdienstmitarbeiter]; vgl. ebenso die Notizdetails der KESB Mittelland Nord bezüglich des Telefongesprächs mit dem Sozialdienstmitarbeiter J.________ vom 10. Juli 2023, wonach sich der Beschwerdeführer drohend geäussert habe, nachdem die Beschuldigte ihm am 5. Juli 2023 mitgeteilt hatte, sich trennen zu wollen [sinngemäss: er wisse, wie mit Waffen umgehen], er sei laut geworden, habe sich aufgebaut und auf den Tisch geschlagen. Schliesslich habe er die Besprechung verlassen. Das Angebot, das Gespräch am Nachmittag fortzusetzen, habe er nicht angenommen).