Weiter brachte C.________ anlässlich seiner Anzeigeerstattung vor, seine Frau habe im Eheschutzgesuch vom 18.07.2023 wiederholt ausgeführt, dass er insbesondere gegen den gemeinsamen Sohn G.________ mehrfach gewalttätig geworden sei. Seit Frau A.________ am neuen Wohnort in 2 H.________ lebe, sei sie wieder sehr freundlich zu ihm. Zudem sei das gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen worden, was beweise, dass A.________ im Eheschutzgesuch Unwahrheiten erzählt und Rufmord betrieben habe.