C.________ machte geltend, am 05.07.2023 habe er zu Hause eine Notiz seiner Frau gelesen, dass sie mit den gemeinsamen Kindern vom damaligen Domizil der Ehegatten in E.________ weggefahren und in zwei Tagen bei ihren Eltern in F.________ sein werde. Da er keine Ahnung gehabt habe, wo sie sich zwischenzeitlich aufhalten werden und er seine Frau auf dem Mobiltelefon nicht habe erreichen können, habe er sich bereits damals bei der Polizei gemeldet. Es stellte sich heraus, dass sich A.________ mit den Kindern in einem Frauenhaus befand. Weiter brachte C.___