3. 3.1 Die Staatsanwaltschaft hat den rechtserheblichen Sachverhalt in der angefochtenen Verfügung (S. 1 f.) wie folgt korrekt zusammengefasst (vgl. im Detail auch den Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 8. Januar 2024): Am 26.09.2023 erstattete C.________ Strafantrag wegen Entziehen von Minderjährigen, übler Nachrede, evt. Verleumdung, gegen seine getrenntlebende Ehegattin A.________.