1. Mit Verfügung vom 11. April 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Entziehens von Minderjährigen und übler Nachrede, evtl. Verleumdung nicht an die Hand. Hiergegen erhob der Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 6. Mai 2024 Beschwerde.