Dementsprechend fällt eine Verurteilung wegen Verleumdung ausser Betracht, so dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren insoweit ebenfalls korrekterweise eingestellt hat. Gleichermassen ist hinsichtlich des Vorwurfs der üblen Nachrede davon auszugehen, dass ein Freispruch viel wahrscheinlicher erscheint als eine Verurteilung.