Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigte diesen (mutmasslichen) Vorfall frei erfunden haben könnte, liegen nicht in offensichtlicher Weise vor. Aus dem Umstand, dass sie ihn erst nach einem Einvernahmeunterbruch und einer Unterredung mit ihrem Verteidiger vorgebracht hat, kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden, zumal sie aufgrund ihrer im Rahmen der geschilderten Tätlichkeiten erhobenen Frage «Das sexuelle ist jetzt kein Thema?» und des diesbezüglich protokolierten Verbals «Die Staatsanwältin erklärt das vor Ende Januar nicht mehr relevant ist» (EV-Protokoll Beschuldigte vom