In der gleichen Befragung bestätigte die Beschuldigte dies nochmals mit den Worten «Es war ja nicht alles schlecht. Ich wäre vielleicht auch nicht hier, wenn das Schreiben vom Gegenanwalt nicht gekommen wäre. In diesem Schreiben wird alles abgestritten betreffend dem aggressiven und demütigenden Verhalten von meinem Noch-Ehemann» (a.a.O. Z. 359-361). Zudem hat sich die Beschuldigte durchaus auch selber belastet und ihre eigenen Anteil erkannt: «Zwischendurch habe ich schon zurückgegeben. Es ist keine Entschuldigung, aber ich habe dies aus Hilflosigkeit getan» (a.a.O. Z. 165 f.).