6 Vergewaltigung werfe ebenso Fragen auf wie ihr Aussageverhalten und der Inhalt ihrer Aussagen an sich. Dies könne verschiedene Gründe haben und ebenso auf eine Traumatisierung durch das Vorgefallene hinweisen wie auf eine konfabulierte Geschichte. Dem Verteidiger sei insofern zuzustimmen, als der Beschuldigten weder die zeitliche Diskrepanz noch das zögerliche (Aussage-)Verhalten nachteilig ausgelegt werden dürften.