5 gen Verleumdung, übler Nachrede und Irreführung der Rechtspflege (recte: falscher Anschuldigung). Die im Zusammenhang mit dem mutmasslich erzwungenen Geschlechtsverkehr gemachten Aussagen der Beschuldigten und des Beschwerdeführers werden in der angefochtenen Verfügung (dort S. 4-6) wie folgt korrekt wiedergegeben (Anmerkung der Kammer: beim nachfolgend genannten Beschuldigten handelt es sich um den Beschwerdeführer): A._____