Anders als in der Ersteinvernahme bei der Polizei, wo sie die Frage, ob sie von ihrem Ehemann jemals zu Sex gezwungen worden sei, mit «Nicht mit Gewalt oder so, aber mit Worten. Dass man jetzt noch sollte...» beantwortet und noch von einem Dulden des Geschlechtsverkehrs gesprochen hatte (EV-Protokoll Beschuldigte vom 28. April 2023 Z. 273-300), äusserte sie sich bei der Staatsanwaltschaft – nachdem ihr Rechtsvertreter im Rahmen der Ergänzungsfragen einen Unterbruch und eine Besprechung unter vier Augen verlangt hatte – dahingehend, dass der Beschwerdeführer nach seinem Auszug