ihr gegenüber geäussert haben soll. Als Grund für die Anzeigeeinreichung nannte die Beschuldigte ein Schreiben des Gegenanwalts, in welchem das aggressive und demütigende Verhalten ihres Noch- Ehemanns abgestritten und sie als psychisch krank dargestellt worden sei. Das habe sie so nicht auf sich beruhen lassen können (Protokoll der Einvernahme der Beschuldigten [nachfolgend: EV-Protokoll Beschuldigte] vom 28. April 2023 Z. 359 ff.).