174 StGB (Verleumdung) geprüft. Damit dürfen die Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 303 StGB ebenfalls – wenn auch nicht explizit unter diesem Titel (siehe aber immerhin S. 11 6. Absatz der angefochtenen Verfügung, wonach «… die falsche Anschuldigung weder be- noch widerlegt werden [kann]») – als beurteilt angesehen werden. Im Vorgehen der Staatsanwaltschaft können somit keine Nachteile für den Beschwerdeführer ausgemacht werden.