gen die Beschuldigte wegen Verleumdung, übler Nachrede und Irreführung der Rechtspflege (Rechtsbegehren 2). Zudem verlangte er, dass er als Privatkläger aufgeführt und über das Schicksal seiner Zivilforderung unabhängig vom Ausgang des Verfahrens entschieden werde (Rechtsbegehren 3). Im anschliessend von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffneten Schriftenwechsel beantragte die Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 5. Juni 2024 die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und