Ferner bestritt sie, dass sich im Zeitpunkt der Tresoröffnung EUR 500'000.00 im Tresor befunden hätten (vgl. Stellungnahme der Beschuldigten 1 vom 17. Juni 2024 zur Strafanzeige des Beschwerdeführers vom 19. April 2024 Rz. 59). Weiter kann der Stellungnahme zur Beschwerde vom 17. Juni 2024 entnommen werden, dass sich vorgenannte Schmuckstücke angeblich nicht in den gesperrten Tresorfächern befinden sollen. Gelagert seien darin andere Gegenstände und Vermögenswerte, die ihr gehörten. Sie erkläre sich jedoch zur Öffnung der Tresorfächer zwecks Feststellung deren Inhalts bereit.