statt vieler: Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 22 vom 26. April 2023 E. 6.3). Zusammengefasst kann ein Gegenstand somit durchsucht werden, wenn sich darin vermutungsweise Gegenstände befinden, bei denen die (blosse) Möglichkeit der Einziehung oder Restitution prima facie zu bestehen scheint (BGE 140 IV 57 [= Pra 103 (2014) Nr. 71] E. 4.1). An die Voraussetzungen einer Durchsuchung resp. deren Prüfung sind demnach keine hohen Anforderungen zu stellen. 4.2 Die Beschuldigte 1 wies in ihrer Stellungnahme vom 17. Juni 2024 darauf hin, im Besitz der in der Strafanzeige vom 19. April 2024 erwähnten Schmuckstücke zu sein.