sog. Restitutionsbeschlagnahme) oder voraussichtlich einzuziehen (Bst. d; sog. Einziehungsbeschlagnahme) sind. Die Beschlagnahme stellt eine provisorische, sichernde Massnahme dar. Sie soll den Erhalt der fraglichen Vermögenswerte während des Strafverfahrens sicherstellen, damit das urteilende Gericht hierüber gegebenenfalls disponieren kann. Solange die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist und die Möglichkeit einer Einziehung oder Restitution besteht, muss die Sicherungsmassnahme aufrechterhalten bleiben.