3 zusätzlich abgelehnten «Beschlagnahme» kommt daher keine Wirkung zu. Sollten sich in den drei Bankschliessfächern beschlagnahmefähige Gegenstände/Vermögenswerte befinden, hätte zunächst eine vorläufige Sicherstellung und erst in deren Anschluss eine Prüfung der Beschlagnahmegründe und -voraussetzungen und gegebenenfalls die Beschlagnahme zu erfolgen (mit anschliessender Rechtsmittelmöglichkeit der Parteien). Somit ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig die Frage der Durchsuchung einer materiellen Prüfung zu unterziehen.