Gleichentags teilte die G.________ Bank AG mit, dass insgesamt drei Tresorfächer lautend auf die Beschuldigte 1 gesperrt worden seien. Nach Erhalt der amtlichen Akten lud die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer die Generalstaatsanwaltschaft, die Beschuldigte 1 und die beschwerte Drittperson ein, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. Mit Eingabe vom 28. Mai 2024 verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft nach Rücksprache mit der fallführenden Staatsanwältin auf das Einreichen einer Stellungnahme. Innert gewährter Fristerstreckung beantragte die Beschuldigte 1, verteidigt durch Rechtsanwältin B.__