Darin warf er der Beschuldigten 1 u.a. Diebstahl von Schmuckstücken (darunter auch Uhren) im Wert von rund EUR 21 Mio. und eines Bargeldbetrags von EUR 500’000.00 vor. Mit Verfügung vom 22. April 2024 wies die Staatsanwaltschaft den in der Strafanzeige gestellten Antrag auf Durchsuchung des Bankschliessfachs der Beschuldigten 1 und ihrer Tochter F.________ (nachfolgend: beschwerte Drittperson) bei der Filiale der G.________ Bank AG in H.________ (Ort) und Beschlagnahme der darin eventuell befindlichen Schmuckstücke resp. des Bargeldbetrags von EUR 500’000.00 ab.